Wir sind im März 2019 in unser neues Haus eingezogen. Unser Nachwuchs kommt im August 2019. Sind wir berechtigt Baukindergeld zu beantragen?
Ab dem 17.5.2019 gilt eine Frist von 6 Monaten, innerhalb derer Familien das Baukindergeld beantragen können (die Frist läuft ab dem Datum auf der Meldebescheinigung). Berücksichtigt werden für die Förderung alle Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt leben. Wenn Ihr Kind also innerhalb der Antragsfrist auf die Welt kommt, können Sie den Antrag auf Baukindergeld stellen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag erst nach Geburt des Kindes gestellt werden kann. Nach Antragstellung geborene Kinder werden nicht berücksichtigt.
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