Expertenrat

Wenn die Kinder im Wechselmodell betreut werden und ich das Baukindergeld beantragen möchte - benötige ich hierfür die Bestätigung der Mutter?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Andreas F. am 03.09.2020 

Meine zwei Kinder werden im paritätischen Wechselmodell von mir und ihrer Mutter betreut. Beide Kinder sind bei mir gemeldet. Kann ich bei Erwerb einer Immobilie für beide Kinder das Baukindergeld beantragen? Benötige ich hierfür eine Bestätigung von der Mutter? Die Mutter wird in nächster Zeit kein Eigenheim erwerben, wobei die Kommunikation leider auch sehr schwierig ist.

Antwort von aktion pro eigenheim 

Soweit wir wissen ist keine Bestätigung des anderen Elternteils nötig. Die KfW fordert allerdings zu den Standard-Nachweisen weitere Unterlagen an, wenn die Kinder nur mit Nebenwohnsitz im entsprechenden Haushalt gemeldet sind: Dazu gehört eine formlose Stellungnahme zur Situation sowie Nachweise, die das paritätische Wechselmodell belegen (zum Beispiel: gerichtliche Beschlüsse und/oder Elternvereinbarung). Diese Unterlagen müssen im KfW-Zuschussportal hochgeladen werden.

Da Ihre Kinder aber, wie Sie schreiben, sogar bei Ihnen gemeldet sind, sollte eine Antragstellung beim Baukindergeld auch ohne zusätzliche Unterlagen möglich sein, da Sie ja die Meldebescheinigung mit Hauptwohnsitz einreichen können.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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