Im Merkblatt zum Baukindergeld findet man die Formulierung: "Eine Antragstellung ist nur im Rahmen verfügbarer Bundesmittel möglich. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch". Ist es nach Ihrer Einschätzung tatsächlich wahrscheinlich, dass die Mittel vorzeitig aufgebraucht sind?
Die Förderung ist ja gerade erst gestartet, bis Ende 2023 kann das Baukindergeld beantragt werden. Die Bundesregierung hat Bedarf und Mittel kalkuliert. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Einschätzung nicht möglich, aber die KfW wird im Laufe des Förderzeitraums sicher über Antragszahlen etc. berichten.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.