Ich habe einen Antrag gestellt und eine Bestätigung erhalten, dass ich die Unterlagen bis zum 27.03.2021 vorlegen muss, aber ich habe noch keine Grundbuchauzug erhalten. Wenn ich dieses Dokument nicht rechtzeitig erhalte, werde ich abgelehnt?
Nein, der Antrag wird deshalb nicht gleich abgelehnt. Sie können statt des Grundbuchauszugs auch erst einmal die Auflassungsvormerkung einreichen und darauf hinweisen, dass Ihnen der Grundbucheintrag noch nicht vorliegt. Bitte achten Sie darauf, dass das unbedingt innerhalb der Frist erledigt wird. Im Merkblatt der KfW zum Baukindergeld heißt es dazu: "Liegt die Grundbucheintragung über den Eigentümerwechsel noch nicht vor, kann der Nachweis zunächst mit der Auflassungsvormerkung erfolgen."
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