Wir möchten unser Familiengrundstück entwickeln (Neubau/ETW) und planen im hinteren Teil des Grundstücks ein Sauna-Areal mit Außenpool. Wird der Pool als versiegelte Fläche voll zur möglichen Baufläche angerechnet? Wir planen großzügige Terrassen - wenn diese z.B. über Holzkonstruktion gestaltet werden und nicht direkt ebenerdig sind, wie wird dann die Fläche zur Bebauungsfläche angerechnet?
Streng genommen sieht die Baunutzungsverordung (BauNVO) die Terrasse als einen Bestandteil der Hauptnutzung und rechnet sie damit auf die zulässige überbaubare Grundstücksfläche an. Je nach Bauamt wird diese Regelung allerdings unterschiedlich ausgelegt, ebenso spielen Abstandsregelungen und Vorgaben aus dem Bebauungsplan eine Rolle. Deshalb sollten Sie möglichst frühzeitig Rücksprache mit dem örtlichen Bauamt halten, um Ihre Pläne und mögliche Einschränkungen zu besprechen. Nur so erhalten Sie Planungssicherheit.
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