Mancherorts liest man, die Gewährung des Baukindergelds werde an die Bedingung geknüpft, dass die Antragsteller 20-30% Eigenkapital mitbringen. Stimmt das?
In ersten Aussagen zum Baukindergeld war die Rede davon, dass eine ausreichende Bonität Voraussetzung für die Förderung sein wird. In den zuletzt veröffentlichten Eckdaten gab es dazu keine Angaben. Genaueres wissen wir daher erst, wenn das entsprechende Gesetz mit den Förderrichtlinien da ist.
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