Wir haben 2 Jahre vor Baubeginn unseres Hauses eine Wohnung gekauft (als Investment), welche allerdings erst nach Baubeginn ins Grundbuch eingetragen wurde. Können wir dann noch Baukindergeld fürs Haus beantragen?
Wenn Sie zu dem Zeitpunkt, als Ihre Baugenehmigung erteilt wurde, schon Wohneigentum besessen haben, ist das Baukindergeld leider nicht möglich. Sicherlich war vor dem Grundbucheintrag auch schon eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen.
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