Was ist mit den Familien, die Anfang 2017 angefangen haben zu bauen und dieses Jahr eingezogen sind? Bekommen die auch eine Förderung?
Geht es um das Baukindergeld, entscheidet das Datum der Baugenehmigung über die Förderfähigkeit. Liegt dieses vor dem 1. Januar 2018, können Sie die Mittel vermutlich nicht beantragen.
Bitte beachten Sie: Die kompletten Förderrichtlinien sind noch nicht veröffentlicht, sodass wir Ihre Frage nur nach dem jetzigen Stand der Informationen beantworten können.
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