Vor einigen Jahren hat mein Mann das Haus seines Vaters mit notariellem Vertrag geschenkt bekommen. Mein Schwiegervater hat lebenslanges Nießbrauchrecht und lebt auch in dem Haus. Nun haben wir (mein Mann, ich und unsere beiden minderjährigen Kinder) am 08.10.2020 (Kaufvertrag) eine Immobilie zur Eigennutzung gekauft.
Wir erfüllen alle Voraussetzungen zur Förderung, haben auch schon ein Profil auf meinen Mann bei der KfW eröffnet (aber noch keine Unterlagen eingereicht), sind nun aber am Zweifeln, ob wir überhaupt das Baukindergeld bekommen, da ja dieses geschenkte Haus auf meinen Mann existiert.
Sollte dieses Haus zur Ablehnung führen, kann dann ich als Ehefrau und 50-%ige Miteigentümerin des gekauften Hauses Baukindergeld beantragen, da ja ausschließlich mein Mann das Haus geschenkt bekommen hat? In der notariellen Schenkungsurkunde bin ich als Ehefrau explizit ausgenommen worden, sollte mein Mann versterben.
Voraussetzung für das Baukindergeld ist, dass Sie zum Stichtag (Kaufvertrag, Baugenehmigung oder Bauanzeige) keine weitere Immobile besitzen. Diese Vorgabe bezieht sich auf alle Mitglieder Ihres Haushalts, ganz gleich, wer die Förderung beantragt. Ist Ihr Ehemann eingetragener Eigentümer des geschenkten Hauses, können Sie daher kein Baukindergeld beantragen.
Nachlesen können Sie das im Merkblatt zum KfW-Programm 424. Hier steht: "Sofern Ihr Haushalt (Antragsteller sowie Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder Kinder) bereits über Eigentum an einer selbstgenutzten, vermieteten, durch Nießbrauch genutzten, unentgeltlich überlassenen oder leerstehenden Wohnimmobilie in Deutschland zur Dauernutzung verfügt (Voreigentum), ist eine Förderung mit dem Baukindergeld nicht möglich."
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