Ich besitze eine Eigentumswohnung und habe Mitte Mai einen Termin beim Notar, weil ich diese verkaufe. Auszahlung vom Käufer erfolgt Ende Juni. Mitte Juni habe ich einen Notartermin zum Kauf eines Hauses. Habe ich Anspruch auf Baukinderceld?
Wichtig für das Baukindergeld ist, dass die Eigentumswohnung vor dem Kauf des Hauses verkauft wird - die relevanten Stichtage sind die beiden Notartermine, die sich nicht überschneiden dürfen. Um einen Anspruch auf Baukindergeld zu haben, müssen Sie aber auch die anderen Förderbedingungen erfüllen (Einkommensgrenze etc.)
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