Gilt die Anzahl der Kinder bei Kauf oder bei Antragstellung bzw. bekommt man Baukindergeld für ein zweites Kind, wenn dieses kurz nach dem Kauf zur Welt kommt?
Für das Baukindergeld ist die Anzahl der Kinder zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Den Antrag selbst stellen Sie spätestens 3 Monate nach dem Einzug, es kann also auch ein nach dem Kauf geborenes Kind berücksichtig werden. Nach Antragstellung geborene Kinder fallen aber aus der Förderung raus.
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