Mein Mann besitzt ein Grundstück mit einem Ferienhaus, welches vermietet und eigengenutzt werden soll. Gilt dieses als Wohnimmobilie? Können wir noch Baukindergeld beantragen?
Eine Ferienimmobilie ist kein Ausschlussgrund für das Baukindergeld. Eine Förderung kommt also in Frage (Einhaltung der Förderbedingungen vorausgesetzt).
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