Ich habe eine Scheidung vor mir. Das gemeinsame Haus werde ich auf mich alleine umschulden. Steht mir da Baukindergeld für meine Kinder zu?
Leider bekommen Sie das Baukindergeld vermutlich nicht. Denn in Ihrem Fall sind zwei Voraussetzungen nicht erfüllt. Zum einen dürfen Sie am Stichtag (Kaufvertrag oder Baugenehmigung) keine Immobilie besitzen. Zum anderen wird der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen Ehegatten nicht gefördert. Gleiches trifft auch auf den Erwerb von Wohneigentum zu, der bereits früher im Eigentum eines Haushaltsmietgliedes stand.
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