Nach dem Tod meiner Mutter habe ich 1/4 vom Haus/Grundstück geerbt. Mein Vater wohnt dort noch (ihm gehört noch 1/2) und ich beabsichtige auch nicht, dort einzuziehen (Entfernung >600km). Bekomme ich trotzdem Baukindergeld? Könnte sonst meine Frau das Baukindergeld beantragen?
Das geerbte Haus/Grundstück ist leider ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld, auch wenn Sie nur anteiliger Eigentümer sind. Das gilt auch für Ihre Frau, denn Sie sind ja ein gemeinsamer Haushalt. Uns als gemeinsamer Haushalt besitzen Sie schon Wohneigentum, so dass die Förderung nicht mehr in Frage kommt.
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