Expertenrat

Kann ich trotz geerbtem Haus/Grundstück Baukindergeld beantragen? Kann alternativ meine Frau den Antrag stellen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Martien T. am 11.03.2019 

Nach dem Tod meiner Mutter habe ich 1/4 vom Haus/Grundstück geerbt. Mein Vater wohnt dort noch (ihm gehört noch 1/2) und ich beabsichtige auch nicht, dort einzuziehen (Entfernung >600km). Bekomme ich trotzdem Baukindergeld? Könnte sonst meine Frau das Baukindergeld beantragen?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Das geerbte Haus/Grundstück ist leider ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld, auch wenn Sie nur anteiliger Eigentümer sind. Das gilt auch für Ihre Frau, denn Sie sind ja ein gemeinsamer Haushalt. Uns als gemeinsamer Haushalt besitzen Sie schon Wohneigentum, so dass die Förderung nicht mehr in Frage kommt.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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