Wir waren im November 2019 beim Notar. Am 01.07.2020 ist erst die Hausübergabe, am 01.08.20 ist voraussichtlich Einzug und unser Kind kommt Ende August 2020. Haben wir dann Anspruch auch das Baukindergeld?
Ja, auch in diesem Fall ist das Baukindergeld möglich (Einhaltung der Förderbedingungen vorausgesetzt). Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf Baukindergeld erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen.
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