Expertenrat

Wir haben 2019 ein Haus gekauft und ziehen im August 2020 ein, kurz danach kommt unser Kind. Kommt das Baukindergeld in Frage?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Robert F. am 05.04.2020 

Wir waren im November 2019 beim Notar. Am 01.07.2020 ist erst die Hausübergabe, am 01.08.20 ist voraussichtlich Einzug und unser Kind kommt Ende August 2020. Haben wir dann Anspruch auch das Baukindergeld?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ja, auch in diesem Fall ist das Baukindergeld möglich (Einhaltung der Förderbedingungen vorausgesetzt). Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf Baukindergeld erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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