Expertenrat

Ich habe das Baukindergeld schon vor dem Kauf der Mietwohnung beantragt. Kann ich gegen den Ablehnungsbescheid vorgehen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Michaela S. am 25.03.2019 

Ich habe am 04.10.2018 das von mir seit 2009 gemietete Haus erworben. Wir haben ein Kind mit 2 Jahren. Den Antrag auf Baukindergeld habe ich am 28.09. online gestellt. In dem Merkblatt zum Baukindergeld steht lediglich "Beim Erwerb von einer bereits selbstgenutzten Wohneinheit (zum Beispiel Kauf der gemieteten Wohnung), muss der Antrag spätestens 3 Monate nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags gestellt werden." Ich habe hier eine 3 Monats-Ausschlussfrist für die Beantragung, eine Antragstellung direkt vor dem notariellen Kaufvertrag ist im Merkblatt jedoch nicht ausgeschlossen. Mit dieser Begründung wurde jetzt jedoch mein Antrag abgelehnt da. Besteht eine Chance dagegen vorzugehen?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Da sehen wir leider keine Chance. Das Baukindergeld ist ja eine Wohneigentums-Förderung für Familien. Da Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung aber noch kein Wohneigentum besaßen, kommt der Zuschuss schon deshalb nicht in Frage. Außerdem ist in den Förderbedingungen (Merkblatt) klar geregelt, dass der relevante Stichtag für das Baukindergeld das Datum des Kaufvertrags ist, und die Förderung beim Kauf der Mietwohnung bis 3 Monate nach dem Datum des Kaufvertrags beantragt werden kann. Damit ist eine Antragstellung vor dem Notartermin ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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