Wir haben nach Erteilung der Baugenehmigung (Mai 2020) das Grundstück mit altem landwirtschaftlichen Anwesen von meinen Eltern übertragen bekommen. In der Baugenehmigung wurde zur Auflage gemacht dass nach Bezug des Neubaus der Altbau nicht mehr wohnwirtschaftlich genutzt werden darf. (Nur ein Wohnhaus laut Grundbuch auf Grundstück erlaubt). Wir haben vor den Altbau, nach Umzug, zu entkernen und abzureißen. Muss der Altbau schon bei Antragstellung abgerissen sein oder genügt die Auflage in der Baugenehmigung?
Bei einem Neubau auf dem gleichen Grundstück gilt beim Baukindergeld: Der Abriss der Bestandsimmobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung erfolgt sein. Zusätzlich zu den im Merkblatt geforderten Nachweisdokumenten muss der Antragsteller anhand geeigneter Dokumente belegen, dass der Abriss zum Zeitpunkt der Antragstellung erfolgt ist (z.B. durch Rechnung).
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