Meine Frau und ich haben je zur Hälfte zum 01.01.2019 ein Haus gekauft. Ich habe in 2015 eine Ferienwohnung auf meinen Namen gekauft, die ich bis heute halte. Meine Frau hatte zuvor noch einen Grundbesitz. Kann Sie den Zuschuss beantragen? Wird er dann anteilig ausgezahlt?
Eine Ferienwohnung ist kein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld und wenn Ihre Frau zum Zeitpunkt des Hauskaufs zwar ein Grundstück, aber keine Wohnimmobilie besaß, kommt der Zuschuss für Ihre Familie in Frage. Ob Sie oder Ihre Frau den Antrag auf Baukindergeld stellen, spielt dann keine Rolle. Wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt werden, erhalten Sie den vollen Zuschuss.
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