Wir haben ein überschriebenes Haus, das wir weder selbst nutzen noch vermietet haben. Wir wollen jetzt einen Teil umbauen, um Wohnraum zu schaffen. Haben wir Anspruch auf Baukindergeld?
Für Umbauten, Anbauten oder Sanierungen kann das Baukindergeld nicht beantragt werden. Die Förderung gibt es nur für den Bau oder Kauf von Wohnimmobilien.
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