Wir wohnen nun seit 1.12.2018 in unserem neuen Haus. Die Meldebescheinigung ist allerdings schon auf 1.11.2018 ausgestellt. Den Antrag haben wir erst am 19.3.2019 gestellt. Gibt es eine Chance auf Baukindergeld, obwohl wir über die drei Monate drüber sind?
Höchstwahrscheinlich gibt es damit keine Chance auf das Baukindergeld. Soweit wir wissen, ist die Antragsfrist verbindlich. Ist die Frist abgelaufen, verfällt der Anspruch auf die Förderung.
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