Wir haben unsere Bauanzeige (genehmigungsfreie Baumaßnahme) Ende November 2017 bei der Gemeinde eingereicht und Anfang April 2018 die Bestätigung bekommen, dass wir anfangen können zu bauen. Besteht nun Anspruch auf Baukindergeld oder nicht? Ohne Bestätigung hätten wir nicht anfangen können und diese kam erst 2018.
In der bisherigen Veröffentlichung zum Baukindergeld heißt es dazu: Bedarf es keiner Baugenehmigung,
gilt der Anspruch auf Baukindergeld für Neubauvorhaben, von denen die
Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit
deren Ausführung nach dem 1. Januar 2018 begonnen werden durfte.
Demnach würde die Förderung für Sie in Frage kommen. Bitte beachten Sie aber: Die ausführlichen Förderrichtlinien zum Baukindergeld sind noch nicht veröffentlicht, so dass diese Auskunft nach dem derzeitigen Stand der Informationen erfolgt.
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