Das Haus wurde am 15.11.2017 beim Amtsgericht ersteigert. Im Januar 2018 kam es zum Notarvertrag. Bekommen wir Baukindergeld?
Ja, wenn die Voraussetzungen wie Einkommen etc stimmen, kommt das Baukindergeld in Frage. Maßgebend ist das Datum des notariellen Vertrags.
Die Grundbucheintragung erfolgte im Januar 2018. Ist dieses Datum maßgeblich?
Inzwischen konnten wir bei der KfW nachfragen: Da es bei einer Zwangsversteigerung keinen Kaufvertrag gibt, ist der Tag des Zuschlags maßgebend, also der Tag, an dem Sie die Immobilie ersteigert haben. Das hieße in Ihrem Fall leider, dass Sie das Baukindergeld nicht beantragen können.
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