Wir haben aktuell die Möglichkeit ein Grundstück zu kaufen und planen gerade ein Haus auf dieses Grundstück. Nun könnte es für uns mit einer Baugenehmigung bis zum 31.12.2020 knapp werden und wir ziehen einen Freistellungsantrag in Betracht. Wie sind die Regelungen für das Baukindergeld bei einem Freistellungsantrag? Welches Datum/welche Frist zählt da?
In diesem Fall gilt laut Merkblatt für das Baukindergeld folgende Regelung: "Nach dem jeweiligen Landesbaurecht nur anzeigepflichtige Vorhaben sind förderfähig, wenn die zuständige Gemeinde nach Maßgabe der jeweiligen Landesbauordnung (LBauO) durch die Bauanzeige Kenntnis erlangt hat und mit der Ausführung des Vorhabens frühestens zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 begonnen werden durfte."
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