Antrag auf Baukindergeld wurde abgelehnt. Wir haben eine zuvor gemietete Immobilie am 05.03.2019 gekauft (Kaufvertrag unterschrieben). Am 08.03. wurde der Antrag auf Baukindergeld gestellt. Der hochgeladenen Meldebescheinigung (Einzug 08.09.2018) habe ich wie mir an der KfW-Hotline gesagt wurde einen 2 Zeiler beigefügt, dass es sich um dem Kauf um eine zuvor gemietete Immobilie handelt. Nun haben wir die Absage erhalten mit der Begründung, dass wir länger als 3 Monate vor Antragstellung schon in dem Haus gemeldet waren. Welche Möglichkeiten haben wir? Für mich liegt hier klar ein Fehler der KfW vor.
Beim
Kauf einer vorher gemieteten Wohnung gilt das Datum des Kaufvertrags als Einzugsdatum,
ab dann läuft die Antragsfrist. Ihre Meldebestätigung (Einzug 8.9.2018) für die gemietete
Immobilie spielt deshalb auch keine Rolle. Die KfW braucht von Ihnen das
formlose Schreiben über den Kauf der Mietwohnung (haben Sie ja eingereicht). Zusätzlich ist eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich. Diese Meldebescheinigung muss nach der
Antragstellung im Baukindergeld (also nach dem 8.3.2019) von der Meldebehörde Ihrer Gemeinde
ausgestellt worden sein. Da Ihre Antragsfrist noch nicht abgelaufen ist, können Sie diese Meldebescheinigung eventuell noch von der Gemeinde holen und bei der KfW nachreichen.
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