Ich habe im Januar 2020 den Kaufvertrag unterschrieben. Ich bin verheiratet und habe eine 1jährige Tochter. Das Kindergeld erhalte ich. Meine Tochter und ich sind im April eingezogen. Mein Ehepartner wird nicht mit einziehen. Kann ich trotzdem Baukindergeld beantragen?
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen (Einkommensgrenze, kein weiteres Wohneigentum im Haushalt etc.), sollte auch ein Antrag auf Baukindergeld möglich sein. Alle in Ihrem Haushalt lebenden Personen sollten dafür auf der Meldebescheinigung angegeben sein.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.