Mein Mann und ich beabsichtigen unser Haus im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge auf unsere 2 Töchter zu übertragen. Ins Grundbuch soll ein Wohnungsrecht für uns eingetragen werden. Kann meine Tochter mit ihrer Familie ( verheiratet 2 kinder) trotzdem noch mit staatlicher Förderung rechnen, falls sie ein Eigenheim bauen möchten?
Die KfW fördert zum Beispiel energieeffiziente Neubauten, diese Förderung käme auf jeden Fall in Frage. Auch das KfW-Wohneigentumsprogramm kann genutzt werden, wenn das neue Eigenheim selbst bewohnt wird. Ebenso kommt die Förderung der Bundesländer in Betracht, wenn das geförderte Haus selbst genutzt wird, hier sind nur Einkommensgrenzen einzuhalten. Ob zusätzlich auch eine Förderung durch die Kommune möglich ist, kommt auf den Einzelfall an.
Bitte beachten Sie: Diese Antwort basiert auf den heutigen Möglichkeiten der Eigenheimförderung. Ob es diese Programme auch künftig noch geben wird oder ob die Förderung von Wohneigentum komplett neu organisiert wird (wie z.B. das diskutierte Baukindergeld oder eine Ermäßigung bei der Grunderwerbsteuer) und wie dann die jeweiligen Förderbedingungen sein werden, können wir heute leider noch nicht sagen.
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