Bin dabei meinen Anteil an einer mit den Geschwistern gemeinsam geerbten Wohnung an diese zu verkaufen. Bin mit nicht sicher mit Kaufvertrag oder Erbazseinandersetzung. Wenn ich sie schon notariell beglaubigt verkauft habe, muss ich auf die Grundbuchlöschung warten. Wenn ich nun den Neukauf einer Immobilie direkt nachdem Verkauf des alten Wohnungsanteils unterschreibe, kommt die GB'Löschung dann zu spät, um Bkg mit Erfolg beantragen zu können?
Entscheidend für das Baukindergeld ist jeweils das Datum des Notartermins / Datum auf dem notariellen Kaufvertrag. Auf die Grundbuchlöschung müssen Sie nicht warten. Wenn das Datum des Verkaufs (Notartermin) vor dem Neukauf einer Immobilie liegt (auch hier zählt das Datum des notariellen Kaufvertrags, zwischen beiden Terminen muss mindestens ein Tag liegen), kommt das Baukindergeld grundsätzlich in Frage.
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