Ich habe ein Grundstück und plane jetzt den Hausbau, Baugenehmigung liegt vor. Ich bin alleinerziehend und würde hinsichtlich der Gehaltsobergrenze berechtigt sein, Baukindergeld zu bekommen. Mein Freund/ Lebenspartner wohnt in einem anderen Bundesland und ist nur Wochenende bei mir. Zusammen würden wir die Obergrenze übersteigen. Wenn er nicht bei mir gemeldet ist, würde ich also Baukindergeld bekommen? Was passiert, wenn er doch mal zu mir zieht?
Für das Baukindergeld / die Einkommensgrenze werden nur Personen berücksichtigt, die im gleichen Haushalt leben. Wenn Ihr Partner in einem anderen Bundesland wohnt und "nur" zu Besuch kommt, sind Sie kein gemeinsamer Haushalt und sein Einkommen spielt beim Baukindergeld keine Rolle. Relevant für die Förderung ist die Situation zum Zeitpunkt der Antragstellung.
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