Wir haben unseren Bauvertrag schon unterschrieben und wünschen uns ein Kind. Wenn das Kind aber erst nach dem 31.12.20 auf die Welt kommen würde, steht uns dann das Baukindergeld zu, wenn wir erst 2021 einziehen?
Wichtig für das Baukindergeld ist zunächst, dass Ihre Baugenehmigung bis spätestens Ende 2020 erteilt wird. Den Antrag auf Baukindergeld können Sie dann innerhalb von 6 Monaten nach Ihrem Einzug stellen (spätester Antragstermin ist der 31.12.2023). Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Kind in Ihrem Haushalt lebt, ist auch die Förderung möglich.
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