Der letzte Termin/ Stichtag für das Baukindergeld soll aktuell der 31.12.2020 sein. Bekomme ich dennoch Baukindergeld, wenn ich meinen Bauvertrag beim Generalunternehmer (schlüsselfertiges Haus) vor dem 31.12.2020 abschließe (z.B. Januar 2020), aber erst nach dem 31.12.2020 einziehe (z.B. Januar 2021)?
Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass der Kaufvertrag bis zum 31. Dezember 2020 unterschrieben wurde oder bei einem Neubau die Baugenehmigung bis dahin erteilt wurde. Den Antrag auf Baukindergeld können Sie bis spätestens zum 31.12.2023 bei der KfW stellen. Entscheidend ist, dass die Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach dem Einzug erfolgt.
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