Können wir Baukindergeld beantragen, wenn vorläufig nur ein Elternteil sich mit den Kindern im Eigenheim anmeldet? Dieser besitzt die Immobilie zu 2/3. Der andere Elternteil kann aus beruflichen Gründen erst später umziehen. Es besteht kein weiterer Immobilienbesitz bei keinem der Elternteile.
Nein, das ist leider nicht möglich. Das Baukindergeld kann erst beantragt werden, wenn alle Haushaltsmitglieder umgezogen und angemeldet sind. Aber Achtung: Die Frist zur Antragstellung - 6 Monate nach Einzug - läuft schon ab dem Einzug des ersten Haushaltsmitglieds. Wir raten Ihnen, Umzug und Anmeldung so schnell wie möglich abzuwickeln und den Antrag auf Baukindergeld zügig zu stellen. Denn die Fördermittel werden voraussichtlich schon vor Jahresende ausgeschöpft sein.
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