Expertenrat

Kommt das Baukindergeld auch in Frage, wenn wir im Mai 2020 umgezogen sind und das Kind 2021 geboren wurde?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Erkan F. am 04.05.2021 

Bekommen wir auch Baukindergeld wenn unser Kind am 16.02.2021 auf die Welt kommen ist und wir am 29.05.2020 in unsere neue Wohnung eingezogen sind?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Leider ist in diesem Fall das Baukindergeld nicht möglich. Die Förderung muss spätenstens 6 Monate nach dem Einzug beantragt werden - diese Frist war zum Zeitpunkt der Geburt Ihres Kindes schon abgelaufen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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