Bekommen wir auch Baukindergeld wenn unser Kind am 16.02.2021 auf die Welt kommen ist und wir am 29.05.2020 in unsere neue Wohnung eingezogen sind?
Leider ist in diesem Fall das Baukindergeld nicht möglich. Die Förderung muss spätenstens 6 Monate nach dem Einzug beantragt werden - diese Frist war zum Zeitpunkt der Geburt Ihres Kindes schon abgelaufen.
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