Meine Frau und ich besitzen gemeinsam unser Haus in Deutschland und wir erhalten Baukindergeld. Aus familiären Gründen werden meine Frau und meine Kinder nach Österreich zurückziehen und dort die Schule besuchen. Ich werde dauerhaft in unserem Haus in Deutschland wohnen und meine Familie wird am Wochenende vorbeikommen. Denken Sie, dass ich nicht mehr für das Baukindergeld berechtigt bin?
In den FAQ der KfW zum Baukindergeld heißt es unter der Frage, welche Förderbedingungen dauerhaft erfüllt werden müssen: "Als Zuschussempfänger müssen Sie dauerhaft (Mit-)Eigentümer der geförderten Immobilie sein und diese selbst als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz nutzen. Auf Ihren Haushalt muss eine Eigentumsquote von mindestens 50 % entfallen." Wenn Sie der Zuschussempfänger sind und diese Bedingungen erfüllen, sollte das Baukindergeld auch weiterhin möglich sein.
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