Expertenrat

Bin ich noch Baukindergeld-berechtigt, wenn meine Frau und die Kinder unter der Woche in Österreich wohnen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Markus R. am 15.09.2020 

Meine Frau und ich besitzen gemeinsam unser Haus in Deutschland und wir erhalten Baukindergeld. Aus familiären Gründen werden meine Frau und meine Kinder nach Österreich zurückziehen und dort die Schule besuchen. Ich werde dauerhaft in unserem Haus in Deutschland wohnen und meine Familie wird am Wochenende vorbeikommen. Denken Sie, dass ich nicht mehr für das Baukindergeld berechtigt bin?

Antwort von aktion pro eigenheim 

In den FAQ der KfW zum Baukindergeld heißt es unter der Frage, welche Förderbedingungen dauerhaft erfüllt werden müssen: "Als Zuschussempfänger müssen Sie dauerhaft (Mit-)Eigen­tümer der geförderten Immobilie sein und diese selbst als Haupt- oder alleinigen Wohn­sitz nutzen. Auf Ihren Haus­halt muss eine Eigen­tums­quote von mindestens 50 % entfallen." Wenn Sie der Zuschussempfänger sind und diese Bedingungen erfüllen, sollte das Baukindergeld auch weiterhin möglich sein.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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