Wir haben im Juli 2018 ein Haus gekauft und im August Baukindergeld beantragt, allerdings war zu dem Zeitpunkt meine Frau nur bei Antragsstellung schon umgemeldet und die Kinder und ich erst zum 1.12. Jetzt wurde die Auszahlung abgelehnt.Geht das überhaupt? Der Grundbucheintrag war doch schon erfolgt? Haben wir trotzdem Anspruch auf Baukindergeld?
Leider ist die Ablehnung Ihres Antrags auf Baukindergeld korrekt, denn Sie haben eine wichtige Voraussetzung nicht erfüllt: Zum Zeitpunkt der Antragstellung lebten die Kinder nicht in der zu fördernden Immobilie. Der Antrag auf die Förderung kann erst gestellt werden, wenn alle Haushaltsmitglieder umgemeldet sind. Da es die Förderung ja für die Kinder gibt, müssen diese mit Hauptwohnsitz in der neuen Immobilie gemeldet sein.
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