Wir haben einen Kaufvertrag mit Bauunternehmer 2017 unterzeichnet, dass es am 21.10.2017 mit dem Bau losgeht. Es wurde aber keine Baugenehmigung erteilt. Diese kam dann am 18.01.2018. Besteht der Anspruch auf die Baukindergeld Förderung?
Ob das Baukindergeld für Sie in Frage kommt, hängt von der Vertragsgestaltung ab. Haben Sie das Grundstück selbst gekauft und einen Vertrag über den Hausbau abgeschlossen, ist das Baukindergeld möglich - dann gilt das Datum der Baugenehmigung.
Handelt es sich dagegen um einen Kauf vom Bauträger, also ein Komplettpaket aus Grundstück, Baugenehmigung und Neubau, gilt das Datum des Kaufvertrags - in diesem Fall wäre das Baukindergeld also nicht möglich.
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