Wir wohnen in einer Immobilie meiner Eltern zur Miete und würden für diese das Wohnungseigentum von meinen Eltern erwerben. Bekommen wir Baukindergeld bzw. ist das kaufpreisabhängig, unter der Voraussetzung, dass der Kaufpreis nicht niedriger als die Fördersumme ist?
Grundsätzlich gilt beim Baukindergeld immer, dass die Kosten für den Immobilienerwerb höher sein müssen, als die Förderung. Bisher war der Immobilienkauf von Verwandten nicht von der Förderung ausgeschlossen. Ab dem 17.5.2019 gelten jedoch neue Förderbedingungen für das Baukindergeld. Dann ist der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen Verwandten eines
Haushaltsmitgliedes in gerader Linie (zum Beispiel: Kinder, Eltern,
Großeltern, Urgroßeltern) nicht mehr förderfähig.
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