Ich besitze bereits ein Eigenheim, welches ich vor der Geburt meiner Kinder sowie vor der Hochzeit alleine habe bauen lassen. Nun überlegen wir, eine weitere Immobilie (derzeit vermietet) zu erwerben. Haben wir hierbei grundsätzlich Anspruch auf die Zulage? Oder erst, wenn wir die Immobilie selbst bezogen haben?
Das Baukindergeld ist als Zuschuss für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum gedacht - deshalb müssen die geförderten Kinder auch in der Immobilie leben und nach dem Einzug muss eine Meldebestätigung vorgelegt werden.
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