Wir haben unser erstes Eigenheim (Einfamilienhaus) in Oktober 2017 notariell verkauft, vertraglich vereinbart bis Ende April 2018 darin gewohnt, weil wir dachten, bis dahin wird unser neues Haus fertig sein. Der Bauantrag für das neue Haus wurde aufgrund starker Bearbeitungsverzögerungen allerdings erst im Januar 2018 genehmigt und dann hat uns noch der lange Winter einen Strich durch die Rechnung gemacht. Das Haus wird nun erst Ende Oktober bezugsfertig. Derzeit wohnen wir seit Mai 2018 mit unseren zwei Kindern in einer Ferienwohnung zur Miete. Die Finanzierung klappt auch ohne das Baukindergeld, würde unser Konto aber natürlich bei Zuteilung schon entlasten. Lohnt es sich für uns, doch den Antrag auf Baukindergeld zu stellen?
Ja, für Sie lohnt sich der Antrag auf Baukindergeld (vorausgesetzt natürlich, Sie erfüllen die Bedingungen wie Einkommensgrenze)! Da Ihre Baugenehmigung 2018 erteilt wurde und Sie zu diesem Zeitpunkt keine weitere Wohnimmobilie in Deutschland besessen haben, können Sie den Zuschuss nach Ihrem Einzug beantragen.
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