Wir haben im Mai unseren Vertrag zum Hausbau unterschrieben, jetzt ist meine Frau im 3. Monat schwanger. Können wir auch das Baukindergeld beantragen oder haben wir zu früh unterschrieben?
Das können wir Ihnen leider noch nicht sagen, weil die ausführlichen Förderrichtlinien zum Baukindergeld noch nicht vorliegen. Bisher heißt es, dass das Wohneigentum als Familie erworben werden muss, es gilt das Geburtsdatum des ersten Kindes. Ob es Ausnahmen für Kinder geben wird, die kurz nach Vertragsschluss oder während der Bauphase geboren werden, wissen wir leider noch nicht.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.