Expertenrat

Wenn die Grundstücke erst im August vergeben werden - bin ich für das Baukindergeld dann auf die Bearbeitungszeit der Behörde in Coranazeiten angewiesen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Vera S. am 17.04.2020 

Die Vergabe der Grundstücke erfolgt im August 2020. Wenn ich dann sofort einen Bauantrag stelle, bin ich dann auf die Bearbeitungszeit der Behörde in Coranazeiten angewiesen? Falls die Baugenehmigung erst 2021 erfolgt, sind bei 3 Kindern 36.000 € weg.

Antwort von aktion pro eigenheim 

Tatsächlich ist es so, dass für das Baukindergeld die Baugenehmigung noch 2020 erteilt werden muss. Bis August sollten sich die Bearbeitungsprozesse in den Bauämtern aber wieder einigermaßen eingependelt haben. Eventuell können Sie die voraussichtliche Bearbeitungszeit schon in den Wochen vor der Grundstücksvergabe in Erfahrung bringen und auf Ihr Anliegen hinweisen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung