Expertenrat

Wir haben das Grundstück 2017 gekauft, unsere Baugenehmigung ist von Januar 2018. Haben wir Anspruch auf Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Alexander L. am 13.04.2019 

Wir haben unser Baugrundstück in 2017 gekauft.  Sind im Grundbuch im September 2017 als Eigentümer eingetragen worden. Baugenehmigung fürs Haus wurde erst 13.1.2018 erteilt. Gemeldet im Haus sind wir seit 11.4.2019. Bei Neubau ist Baugenehmigungsdatum relevant. Auf der kfw Seite steht aber, dass man ein Grundbuchauszug hochladen muss. Dort ist für das Grundstück aber ein früheres Datum und vom Haus selbst noch nichts drin. Muss ich das Haus, nun da es fertig ist, auch ins Grundbuch eintragen lassen, und dann es hochladen? So wie ich es verstehe haben wir Anspruch auf Baukindergeld, da der Neubau erst im Januar 2018 genehmigt wurde?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ja, wichtig für das Baukindergeld ist das Datum Ihrer Baugenehmigung. Da Ihre Baugenehmigung aus 2018 ist, kommt die Förderung in Frage. Ihr Haus müssen Sie nicht im Grundbuch eintragen lassen. Der Grundbuchauszug belegt, dass das Grundstück und damit auch die Immobilie Ihnen gehören, die Baugenehmigung belegt, dass Ihr Neubau in den Förderzeitraum fällt. Zusammen mit der Meldebescheinigung müssten die Nachweise für das Baukindergeld ausreichen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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