Wir haben ein Grundstück in einem B-Plan erworben. Bauanzeige nach der Genehmigungsfreistellung §63 BauO NRW2018. Eine Bestätigung der Gemeinde über den frühestmöglichen Baubeginn vor dem 31.03.2021 liegt uns bereits vor. Wir wollen eventuell nachträglich die Gemeinde über Änderungen unterrichten. Gilt dann weiterhin die ursprüngliche Baugenehmigung/Bestätigung als Stichtag? Oder wäre eine nachträgliche Änderung nicht mehr förderfähig?
Auch wenn Sie jetzt die Gemeinde über Änderungen informieren, ändert das nichts daran, dass die ursprüngliche Baugenehmigung bzw. Bestätigung als Grundlage für das Baukindergeld gilt. Sie büßen also die Förderfähigkeit Ihres Bauvorhabens nicht durch diese Änderung ein (Einhaltung der anderen Förderbedingungen vorausgesetzt).
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