Wir haben ein neues Haus gebaut. Umgemeldet haben wir uns auch schon. Wir haben ein Kind. Vorher habe ich eine Immobilie besessen. Der Verkauf (unterschriebene Notarvertrag) ist vom 16.03.2020. Die Baugenehmigung (§63 BauO NRW) vom neuen Haus ist vom 16.04.2020. Kann ich somit Baukindergeld beantragen?
Ja, da Sie Ihre vorhandene Immobilie verkauft haben, bevor die Baugenehmigung erteilt wurde, kommt das Baukindergeld als Förderung in Frage.
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