Die angestrebte Richtlinie sagt neben dem Kaufzeitpunkt aus, dass man das Baukindergeld für jedes Kind erhält, was zum Zeitpunkt der Antragsstellung im Haushalt lebt. Was passiert, wenn man Anfang 2018 mit einem Kind eine Immobilie erworben hat, in 2019 weiteren Nachwuchs plant bzw bekommt und erst NACH der Geburt des zweiten Kindes den Antrag stellt. Erhält man dann das Baukindergeld für zwei Kinder?
Das wissen wir leider nicht, denn die genauen Förderrichtlinien für das Baukindergeld sind noch nicht veröffentlicht. Wir gehen aber davon aus, dass es ein bestimmtes Zeitfenster geben wird, in dem Bauherren den Antrag stellen müssen.
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