Was gilt als Einzug??? Das genaue Datum oder der Monat? Es sind ja drei Monate - und sagen wir mal man ist am 14.2.19 eingezogen - gilt dann als Stichtag der 15.5. oder der 31.5. und wie ist das wenn wir, also meine Frau und ich, uns zu verschiedenen Daten umgemeldet haben? Gilt da das Datum des Antragstellers? Oder vl. sogar das Ende des Mietvertrages der alten Wohnung?
Das Einzugsdatum ist beim Baukindergeld genau geregelt - es ist das Datum, das auf Ihrer Meldebestätigung steht. Ab diesem Datum läuft die 3-Monats-Frist.
Auf Ihre Frage nach den unterschiedlichen Daten gibt die KfW in ihren FAQ Auskunft: "Sofern Sie, Ihr Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher
Gemeinschaft oder Ihre Kinder zu unterschiedlichen Zeitpunkten in die
neue Wohnimmobilie ziehen, läuft Ihre 3-Monatsfrist zur Beantragung von
Baukindergeld ab dem Einzugsdatum (amtliche Meldebestätigung), an
dem die erste Person aus Ihrem Haushalt in das neu erworbene
Wohneigentum einzieht."
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