Expertenrat

Welcher Termin gilt für einen Bauträgervertrag beim Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Jasmin G. am 19.12.2019 

Eine Frage zur Beantragung von Baukindergeld: Ich habe im Dezember 2017 den (notariellen) Bauträgervertrag unterschrieben. Gilt bei einem Bauträgervertrag der Notartermin oder ein anderer Termin? Hat man die Möglichkeit, trotzdem einen Baukindergeldantrag zu stellen?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Bei einem Kauf vom Bauträger gilt das Datum des notariellen Kaufvertrags für das Baukindergeld. Bei einem Kauf im Dezember 2017 kommt die Förderung deshalb leider nicht in Frage.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung