Eine Frage zur Beantragung von Baukindergeld: Ich habe im Dezember 2017 den (notariellen) Bauträgervertrag unterschrieben. Gilt bei einem Bauträgervertrag der Notartermin oder ein anderer Termin? Hat man die Möglichkeit, trotzdem einen Baukindergeldantrag zu stellen?
Bei einem Kauf vom Bauträger gilt das Datum des notariellen Kaufvertrags für das Baukindergeld. Bei einem Kauf im Dezember 2017 kommt die Förderung deshalb leider nicht in Frage.
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