Wir wollen nach der Übertragung des Grundstücks meiner Schwiegereltern auf uns die vorhandene Scheune als Wohnhaus umbauen. Die voraussichtlichen Baukosten des Wohnhauses betragen ca. 400.000€. Ist diese Baumaßnahme förderungsfähig?
Nach Rücksprache mit der KfW können Sie in diesem Fall Baukindergeld beantragen. Grund dafür ist die Umwidmung vom Nichtwohn- in ein Wohngebäude. Wichtig ist allerdings, dass Sie auch die übrigen Voraussetzungen zum Baukindergeld erfüllen.
Neben dem Baukindergeld können Sie auch weitere KfW-Fördermittel für die Umwidmung nutzen.
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