Besteht der Anspruch auf das Baukindergeld, wenn ein Elternteil mit dem Kind in der Eigentumswohnung gemeldet ist, der zweite Elternteil nicht? Wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind?
Das lässt sich pauschal schwer beantworten, da wir Ihre Situation nicht kennen. Grundsätzlich kann das Baukindergeld auch nur von einem Elternteil beantragt werden (zum Beispiel wenn die Eltern getrennt sind), wenn mit dem Kind ein gemeinsamer Haushalt besteht. Wichtig ist, dass dieser Elternteil dann auch Miteigentümer der Immobilie geworden ist. Da jedes Kind nur einmal gefördert wird, kann auch nur ein Elternteil dann das Baukindergeld beantragen.
Anders ist die Situation, wenn beide Elternteile eigentlich noch zusammen leben und der zweite Elternteil nur wegen schon vorhandem Wohneigentum nicht in der Eigentumswohnung gemeldet ist. Wenn ein Haushaltsmitglied zum Stichtag (Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags oder Erhalt der Baugenehmigung) bereits über Wohneigentum verfügen, ist eine Förderung mit Baukindergeld nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn der Partner nicht in der Immobilie gemeldet ist, für die das Baukindergeld beantragt wird.
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