Expertenrat

Besteht auch ein Anspruch auf Baukindergeld, wenn ein Elternteil nicht in der Eigentumswohnung gemeldet ist?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Alisa L. am 13.06.2020 

Besteht der Anspruch auf das Baukindergeld, wenn ein Elternteil mit dem Kind in der Eigentumswohnung gemeldet ist, der zweite Elternteil nicht?  Wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Das lässt sich pauschal schwer beantworten, da wir Ihre Situation nicht kennen. Grundsätzlich kann das Baukindergeld auch nur von einem Elternteil beantragt werden (zum Beispiel wenn die Eltern getrennt sind), wenn mit dem Kind ein gemeinsamer Haushalt besteht. Wichtig ist, dass dieser Elternteil dann auch Miteigentümer der Immobilie geworden ist. Da jedes Kind nur einmal gefördert wird, kann auch nur ein Elternteil dann das Baukindergeld beantragen.

Anders ist die Situation, wenn beide Elternteile eigentlich noch zusammen leben und der zweite Elternteil nur wegen schon vorhandem Wohneigentum nicht in der Eigentumswohnung gemeldet ist. Wenn ein Haushaltsmitglied zum Stichtag (Unter­zeichnung des notariellen Kauf­vertrags oder Erhalt der Bau­genehmigung) bereits über Wohn­eigentum verfügen, ist eine Förderung mit Bau­kinder­geld nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn der Partner nicht in der Immo­bilie gemeldet ist, für die das Bau­kinder­geld beantragt wird.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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