Meine Ehefrau ist Eigentümerin einer inzwischen zu kleinen Eigentumswohnung, in der wir derzeit leben. Erhalten wir Baukindergeld, wenn nur ich Eigentümer des neuen Eigenheims werde?
Nein, das ist leider nicht möglich. Für das Baukindergeld werden nicht Einzelpersonen betrachtet, sondern der gesamte Haushalt. Da Ihr Haushalt schon Wohneigentum besitzt, kommt die Förderung nicht mehr in Frage. Die einzige Möglichkeit ist, die vorhandene Immobilie zu verkaufen, bevor Sie ein Eigenheim kaufen bzw. die Baugenehmigung dafür erhalten. Die Stichtage für den Verkauf und Kauf dürfen sich nicht überschneiden.
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