Mein Mann hat die Wohnung gekauft und ist am 08.12 eingezogen. Laut Meldebescheinigung. Den Antrag hat er am 26.12.2018 gestellt. Jedoch bin ich mit den Kindern erst am 07.01.19 eingezogen. Ist das ein Absagekriterium?
Bei der KfW heißt es in den FAQ zum Baukindergeld: "Sofern Sie, Ihr Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder Ihre Kinder zu unterschiedlichen Zeitpunkten in die neue Wohnimmobilie ziehen, läuft Ihre 3-Monatsfrist zur Beantragung von Baukindergeld ab dem Einzugsdatum (amtliche Meldebestätigung), an dem die erste Person aus Ihrem Haushalt in das neu erworbene Wohneigentum einzieht."
Inzwischen wurde folgender Satz ergänzt: "Bei Antragstellung müssen alle Haushaltsmitglieder in der neuen
Wohnimmobilie gemeldet sein. Alle Meldebestätigungen des Haushalts
müssen als Nachweis eingereicht werden." Da Sie und die Kinder zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht der Immobilie gemeldet waren, wurde der Antrag auf Baukindergeld abgelehnt. Die Frist zur Beantragung des Baukindergeldes läuft also ab dem Datum der ersten Meldebestätigung, der Antrag selbst kann aber erst gestellt werden, wenn alle Familienmitglieder umgezogen sind.
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