Expertenrat

Ist es ein Absagekriterium für das Baukindergeld, wenn mein Mann früher als wir eingezogen ist?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Sarah B. am 29.03.2019 

Mein Mann hat die Wohnung gekauft und ist am 08.12 eingezogen. Laut Meldebescheinigung. Den Antrag hat er am 26.12.2018 gestellt. Jedoch bin ich mit den Kindern erst am 07.01.19 eingezogen. Ist das ein Absagekriterium?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Bei der KfW heißt es in den FAQ zum Baukindergeld: "Sofern Sie, Ihr Ehe- oder Lebens­partner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder Ihre Kinder zu unter­schiedlichen Zeitpunkten in die neue Wohn­immobilie ziehen, läuft Ihre 3-Monatsfrist zur Beantragung von Baukinder­geld ab dem Einzugs­datum (amtliche Melde­bestätigung), an dem die erste Person aus Ihrem Haushalt in das neu erworbene Wohneigentum einzieht."

Inzwischen wurde folgender Satz ergänzt: "Bei Antragstellung müssen alle Haushalts­mitglieder in der neuen Wohn­immobilie gemeldet sein. Alle Melde­bestätigungen des Haushalts müssen als Nachweis eingereicht werden." Da Sie und die Kinder zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht der Immobilie gemeldet waren, wurde der Antrag auf Baukindergeld abgelehnt. Die Frist zur Beantragung des Baukindergeldes läuft also ab dem Datum der ersten Meldebestätigung, der Antrag selbst kann aber erst gestellt werden, wenn alle Familienmitglieder umgezogen sind.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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